Die Bedeutung der Incoterms EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP

Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms 2010

Incoterms sind freiwillige Vertragsklauseln zur Auslegung von Verträgen im internationalen Wirtschaftsrecht und internationalen Warenverkehr. Die Incoterms unterscheiden grundsätzlich nach Ort des Gefahrübergangs, der Kostentragung und der Erfüllung (Erfüllungsort).

EXW, Ex Works (ab Werk): Standort des Werks
FCA, Free Carrier (frei Frachtführer): Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS, Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff): vereinbarter Verladehafen
FOB, Free On Board (frei an Bord): vereinbarter Verladehafen
CFR, Cost And Freight (Kosten und Fracht): vereinbarter Bestimmungshafen
CIF, Cost Insurance Freight (Kosten, Versicherung und Fracht): Gefahrenübergang am Verladehafen, Kosten ab Bestimmungshafen
DAT, Delivered At Terminal, geliefert Terminal: vereinbartes Terminal
DAP, Delivered At Place, geliefert am Ort: vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
CPT, Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis): vereinbarter Bestimmungsort
CIP, Carriage Insurance Paid (Fracht und Versicherung bezahlt): vereinbarter Bestimmungsort
DDP, Delivered Duty Paid (geliefert Zoll bezahlt): vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Die Incoterms sind gegliedert in:

Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA

und

Incoterms 2010 Bedeutung EXW FCA

Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
FAS, FOB, CFR, CIF

Werden die Klauseln CPT, CIF, CFR oder CIF verwendet, erfüllt der Verkäufer dadurch, dass er die Ware dem Frachtführer in der bestimmten Weise übergibt. Ort des Gefahrenübergangs und des Kostenübergangs fallen bei diesen Klauseln auseinander. Bestimmungshafen ist anzugeben, der Verschiffungshafen muss nicht angegeben werden und liegt grundsätzlich im Ermessen des Verkäufers. Gefahrenübergang findet am Verschiffungshafen statt, darüber sollten sich beide Parteien im Klaren sein und gegebenenfalls eine Regelung treffen.

Sollte die Ware mangelhaft sein, dürfen Sie nicht zögern, sondern müssen die Ware sofort rügen. Egal ob UN-Kaufrecht anwendbar ist oder HGB, wenn Mängel der Ware nicht innerhalb angemessener Zeit gerügt werden, verliert der Käufer die Gewährleistungsrechte.

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Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDT

Diese Incoterms gelten für alle Transportarten.

EXW

„Ab Werk“ FCA bedeutet, der Verkäufer erfüllt dadurch, dass er die Ware im Werk, Fabrik, Lager oder Sitz zur Verfügung stellt. Die Ware wird vom Verkäufer nicht verladen oder zur Ausfuhr freigemacht. In der Praxis wirkt der Verkäufer trotzdem oft an der Verladung mit. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Geschuldet ist nur, die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt verladebereit im Werk bereit zu halten. Insbesondere Importe aus China werden oft EXW abgewickelt.

FCA

„Frei Frachtführer“ FCA bedeutet, dass der Verkäufer die Ware einer vom Käufer benannten Person liefert. Meist sind das Frachtführer, die den restlichen Transport übernehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Es besteht keine Verpflichtung für den Verkäufer, die Ware zur Einfuhr freizumachen (insbesondere keine Pflicht zur Verzollung).

CPT

„Fracht bezahlt bis“ CPT bedeutet, der Verkäufer hat die Ware an den benannten Frachtführer zu liefern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten zu übernehmen.

CIP

„Fracht und Versicherung bezahlt bis“ CIP bedeutet, der Verkäufer hat die Ware an den benannten Frachtführer zu liefern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten zu übernehmen.

Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag mit einer Mindestdeckung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.

DAT

„Geliefert Terminal“ DAT bedeutet, der Verkäufer hat die Ware dem Käufer am vereinbarten Terminal im vereinbarten Bestimmungsort (meist Hafen) bereitzustellen. Der Verkäufer trägt die Gefahr in Zusammenhang mit Beförderung der Ware und Entladung im Terminal.

DAP

„Geliefert benannter Ort“ DAP bedeutet, der Verkäufer muss die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen.

DDP

„Geliefert verzollt“ – DDP bedeutet, der Verkäufer muss die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. DDP ist die für den Käufer komfortabelste jedoch auch teuerste Lösung.

Gefahrübergang, Kostentragung und Erfüllungsort bei Incoterms FAS, FOB, CFR und CIF

Diese Incoterms gelten für Seefracht. Im Folgenden finden Sie die Bedeutung der Invoterms FAS, FOB, CFR und CIF sowie den Ort des Gefahrübergangs, Kostentragung und Erfüllungsort.

FAS

„Frei längsseits Schiff“ FAS bedeutet, der Verkäufer hat die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen zu bringen. Die Gefahr der Beschädigung der Ware und die Kostentragungspflicht gehen über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet.

FOB

„Frei an Bord“ FOB bedeutet, der Verkäufer muss die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware und die Kostentragungspflicht gehen über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

CFR

„Kosten und Fracht“ CFR bedeutet, der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffs liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zum Bestimmungshafen zu tragen.

CIF

„Kosten, Versicherung und Fracht“ CIF bedeutet, der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware an Bord des Schiffs zu liefern. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zum Bestimmungsort zu tragen.
Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag mit Mindestdeckung gegen die vom Käufer getragene Gefahr der Beschädigung der Ware während des Transports ab.

Folgendes Thema ist in diesem Zusammenhang relevant: Gewährleistung im UN Kaufrecht

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Konstantin Grubwinkler
Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Er ist renommierter Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht und Konsumcannabisgesetz.

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