Lisa Stölzle

Rechtsanwältin

Lisa Stölzle ist Anwältin für Strafrecht, die sich besonders durch taktisches Vorgehen, hervorragende juristische Kenntnisse und Verhandlungstaktik auszeichnet.

Sie ist für ihre präzise Taktik, ihr umfassendes juristisches Wissen sowie ihre exzellente Verhandlungstaktik bekannt. Mit einem untrüglichen Gespür für strategische Entscheidungen und fundierter Kenntnis der Rechtslage setzt sich Frau Stölze mit höchstem Engagement für die Interessen ihrer Mandanten ein.

Sie überzeugt sie durch ihre Fähigkeit zur gezielten Überzeugungsarbeit und ihrem geschulten Blick für jedes Detail. Durch ihre zielgerichtete, lösungsorientierte Arbeitsweise gelingt es ihr, auch in komplexen Verfahren das Optimum für ihre Mandantschaft zu erreichen. Frau Stölze ist eine unverzichtbare Partnerin in allen strafrechtlichen Belangen, die für ihre Mandanten stets mit Weitsicht und Professionalität agiert.

Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Stölzle liegen in der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz von BtM und Handeltreiben), Verkehrsstrafsachen insbesondere Betäubungsmittel im Straßenverkehr und § 316 StGB, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Außerdem ist sie spezialisiert auf das Fahrerlaubnisrecht, Führerscheinsachen (MPU). Mit dieser Spezialisierung ist sie im Team mit den Fachanwälten für Verkehrsrecht Julia Reubel und Marc Wandt sowie Sandra Hofmeister, Johanna Mathäser, Ihr Anwalt für Führerscheinsachen und Vermeidung von MPU.

Lisa Stölzle abolvierte das erste juristische Staatsexamen an der Universität Regensburg und legte zweite Staatsexamen mit Prädikat am OLG München ab. Vor ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin in unserer Kanzlei war Lisa Stölzle in der Kanzlei Huber Arpé tätig.

Spezialgebiete:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Qualifikationen:

  • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Bereich Strafrecht (§ 13 FAO)
  • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht (§ 14d FAO)

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Lisa Stölzle

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten

1kg Marihuana