Marc N. Wandt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Marc N. Wandt steht als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger seit über 20 Jahren für kompromisslose Durchsetzungskraft und ein hartes, unnachgiebiges Vorgehen in der Strafverteidigung. Er gehört zu den renommiertesten Strafverteidigern Deutschlands und hat sich durch seine unerbittliche Entschlossenheit und sein tiefes strafprozessuales Fachwissen in schweren Verfahren deutschlandweit einen Namen gemacht.

In jeder Phase des Strafverfahrens setzt Herr Wandt auf eine aggressive Verteidigungsstrategie, die keine Schwachstellen offen lässt. Besonders in hochkomplexen Fällen und Verfahren mit erheblichem medialem Interesse bewährt sich seine Fähigkeit, dem Druck standzuhalten und seine Mandanten konsequent und erfolgreich zu verteidigen.

Herr Wandt und die Kanzlei stehen für ein kraftvolles juristisches Vorgehen und die unerschütterliche Verteidigung.

Neben dem Betäubungsmittelstrafrecht verfügt er über weitreichende Erfahrung in der Verteidigung von Kapital-, Gewalt- und Wirtschafts- sowie Staatsschutzdelikten. Marc N. Wandt ist als Verteidiger mit über 20-jähriger Erfahrung deutschlandweit gefragt.

Im Verkehrsrecht ist er deutschlandweit renommierter Experte für (EU-)Führerscheinrecht, MPU.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens vor dem LJPA Düsseldorf war Rechtsanwalt Wandt in mehreren strafrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Nordrhein-Westfalen tätig.

Er wird im Verkehrsrecht durchgehend seit 2015, im Strafrecht fortlaufend seit 2017, in der jährlich erscheinenden Anwaltsliste des Magazins FOCUS als Top-Anwalt im Strafrecht und Verkehrsrecht von Berufskollegen empfohlen.

Marc N. Wandt publiziert regelmäßig Aufsätze und Urteilsbesprechungen in Fachzeitschriften und ist Herausgeber der Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff (RiOLG a.D.).

Mitgliedschaften

Beruflicher Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften Bochum
  • Referendariat Bochum
  • 2005 – 2012: selbstständiger Rechtsanwalt in Essen, Schwerte und Iserlohn
  • 2012: Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
  • 2017 – 2021: Strafverteidiger in einer Essener Kanzlei
  • 2021 – 2023: Strafverteidiger in der Kanzlei Krant & Multhaup
  • 2022: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Seit 2023 ist Marc Wandt als angestellter Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht tätig bei der Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte PartG.

Veröffentlichungen:

Urteilsbesprechungen

  • Ausländische Fahrerlaubnis und deutscher Wohnsitz, OVG Koblenz, Beschl. v. 01.07.2009, Az. 10 B 10450/09, VRR 2009, 39
  • EU-Führerschein: Aussagen des Betroffenen im Verwaltungsverfahren oder außerstaatliche Informationen nicht relevant, EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445/09, VRR 2009, 395
  • EU-Führerschein: Neue Eignungszweifel aufgrund möglicherweise unrechtmäßiger MPU und missbräuchlicher Erwerb; OVG Münster, Urt. v. 08.05.2009, VRR 2009, 315
  • EU-Führerschein: VGH Ba-Wü VRR 2008, 477
  • Zur Rechtswidrigkeit des “Abschleppens” von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen; VG Münster, Urt. v. 11. 7. 2008, Az. 1 K 1536/07, VRR 2008, 437
  • Aberkennung einer Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedsstaat bei Verdacht auf rechtsmissbräuchlichen Erwerb, OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.04.2008, Az. 12 ME 372/07, VRR 2008, 318
  • EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, Az. C-445-09 (RS Wierer), StRR 2009, 425 f.
  • Erstmaliger Alkoholmussbrauch auf dem Fahrrad rechtfertigt keine MPU-Anordnung, OVG Koblenz, Beschl.. v. 25.09.2009, Az. 10 B 10930/09, VRR 2009, 477
  • Verwertung einer nicht abgeurteilten Trunkenheitsfahrt keine Doppelbestrafung, OVG Sachsen, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 3 B 398/09, VRR 2010, 76
  • Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis aufgrund negativer MPU, VRR 2011, 236 – 237
    EU-Führerschein und deutscher Wohnsitz, VRR 2011, 396-397
  • Anordnung eines Aufbauseminars, VRR 2012, 38

Aufsätze:

  • Die Auswirkungen des Drogenkonsums aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht VRR 2009, 412 ff.
  • EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) – Tiefgreifende Reform oder Luftnummer? VRR 2009
  • Führerscheintourismus und kein Ende in Sicht? VRR 2008, 295
  • Zur Frage der Konformität des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit der RL 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie), VRR 2010, 252 – 255

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Marc N. Wandt

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

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Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten

1kg Marihuana