Unser Team von engagierten Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht berät und verteidigt Sie in jeder Lage des Verfahrens unnachgiebig und energisch.
STANDORTE: MÜNCHEN | STUTTGART | FREILASSING | EGGENFELDEN | BAD KÖTZTING
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, gemeinsam für unsere Mandanten immer Spitzenleistungen zu erbringen. Wir arbeiten ausschließlich in der Strafverteidigung. Unser absolutes Spezialgebiet ist die bundesweite Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, BtMG, AMG und AntiDopG.
In modernstem Arbeitsumfeld entwickeln wir effizienteste Lösungen mit höchsten Ansprüchen an unseren Standorten Freilassing, München, Stuttgart, Eggenfelden und Bad Kötzting.
Wir kämpfen als Team gemeinsam dafür, für unsere Mandanten herausragende Ergebnisse zu erzielen.
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Qualität, Erfahrung und Kreativität.
§ 137 StPO [Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers]
(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens
des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Ein Beschuldigter kann sich zu jedem Zeitpunkt (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverhandlung) und in jeder Instanz von einer Verteidiger vertreten lassen. Der Strafverteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet.
Mit dem gravierenden Unterschied, dass der Strafverteidiger verpflichtet ist, allein den Interessen seines Mandanten zu dienen.
Im Strafverfahren sind Sie mit Ihren Rechtsanwälten an Ihrer Seite nicht der Staatsgewalt ausgeliefert, sondern führen eine Verhandlung auf Augenhöhe.
Sie haben dabei einen großen Vorteil: Es ist garantiert, dass jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (vgl. Art 48 I der Grundrechtecharta der Europäischen Union). Mit den richtigen Mitteln und Wegen haben wir so oft die Möglichkeit, dass das Verfahren nicht über das Ermittlungsverfahren hinaus geht und eingestellt wird.
Wir sind als Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet, Diskretion und Datenschutz hat bei unserer Arbeit höchsten Stellenwert.
In unserer Kanzlei finden Sie den für Ihren Fall passenden Strafverteidiger – Anwalt für Strafrecht in Freilassing. Wir beraten und vertreten Sie auch in der Umgebung und an unseren Heimatgerichten Laufen, Traunstein und München. In geeigneten Fällen beraten wir Sie auch vor Ort zum Beispiel in Laufen, Bad Reichenhall oder Piding.
Wir arbeiten deutschlandweit überregional.
Sie brauchen zu keinem Zeitpunkt in eine unserer Filialen in z.B. München, Stuttgart oder Frankfurt kommen.
Datenschutzhinweis: Mit Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer eingegebenen personenbezogenen Daten zur Beantwortung der Anfrage einverstanden. Bei der Übermittlung von Daten durch das Internet bestehen Risiken, die sich nie zu 100% absichern lassen. Sehen Sie daher bitte davon ab, besonders sensible Daten (z.B. Angaben zu Krankheiten, etc.) zum Inhalt Ihrer Anfrage zu machen. Weitere Informationen und Hinweise zum Widerruf Ihrer Einwilligung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung
Ihre erste Adresse für Strafverteidigung im Betäubungsmittelgesetz. Unsere Fachanwälte für Strafrecht, Strafverteidiger und Experten für BtMG verteidigen deutschlandweit. Hier finden Sie Ihren Anwalt für Strafrecht und BtM Anwalt deutschlandweit.
München – Stuttgart – Frankfurt – Freilassing – Eggenfelden – Bad Kötzting
Zentrale:
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