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Anwalt für BtMG – bundesweit

  • Absolute Spezialisten im Betäubungsmittelstrafrecht
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Unsere Erfolge sprechen für sich: Referenzen
  • Wir sind bundesweit spezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht.
  • Mit unseren sechs Rechtsanwälten verteidigen wir an jedem Ort und in jeder Lage des Verfahrens.

Rufen Sie unverbindlich an und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.

 

 




 

 

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Deutschlandweite Strafverteidigung

MÜNCHEN – FREILASSING – STUTTGART – EGGENFELDEN – BAD KÖTZTING

Fachanwälte für Strafrecht

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, gemeinsam für unsere Mandanten immer Spitzenleistungen zu erbringen. Unser absolutes Spezialgebiet ist die bundesweite Verteidigung im BetäubungsmittelstrafrechtBtMG.

In modernstem Arbeitsumfeld entwickeln wir effizienteste Lösungen mit höchsten Ansprüchen an unseren Standorten Freilassing, München, Stuttgart, Eggenfelden und Bad Kötzting.

Wir kämpfen als Team gemeinsam dafür, für unsere Mandanten herausragende Ergebnisse zu erzielen.
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Qualität, Erfahrung und Kreativität.

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Ihre Rechtsanwälte für BtMG

 

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Konstantin Grubwinkler

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Grubwinkler, Strafverteidiger. Schwerpunkte bilden die Verstöße gegen das BtMG HandeltreibenBesitz nicht geringe MengeAnbau, Herstellung und Einfuhr. Die besondere Spezialität ist die Verteidigung in Darknetverfahren.

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Andreas Achatz

Fachanwalt für Strafrecht in freier Mitarbeit

Rechtsanwalt Achatz, Dipl.-Jur. Univ. ist Strafverteidiger für BtMG und als BtM Anwalt Experte für Drogendelikte. Seine Spezialgebiete sind insbesondere Handeltreiben in nicht geringer Menge, Einfuhr und § 30a BtMG.

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Julia Reubel

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwältin Julia Reubel ist Ihre Strafverteidigerin in Verkehrssachen und Anwältin für Drogendelikte mit Bezug zum Straßenverkehr. Schwerpunkt als BtM Anwalt ist das Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnissachen mit BtMG Bezug und insbesondere § 24a StVG.

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Johanna Mathäser

Strafverteidigerin in freier Mitarbeit

Frau Rechtsanwältin Johanna Mathäser ist Strafverteidigerin für Betäubungsmittelstrafrecht und Ihre Beraterin in Fahrerlaubnissachen. Schwerpunkt bildet das Recht der Haftpflichtsachen und das allgemeine Strafrecht sowie insbesondere der Anbau von Cannabis.

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Tina Kunz

Strafverteidigerin in freier Mitarbeit

Frau Rechtsanwältin Tina Kunz ist Strafverteidigerin und Ihre Anwältin für BtMG Betäubungsmittelstrafrecht. Ihre Spezialgebiete umfassen Jugendstrafrecht, Handeltreiben, Darknet und Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie Anbau.

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Sandra Hofmeister

Strafverteidigerin in Anstellung

Rechtsanwältin Sandra Hofmeister ist nahezu ausschließlich im BtMG tätig. Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Hofmeister liegen im Jugendstrafrecht und im Strafprozessrecht, insbesondere Besitz, Handeltreiben und Anbau von BtM.

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Peter Markus Strasser

Strafverteidiger in Bürogemeinschaft, of counsel

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Peter Markus Strasser steht Ihnen beratend zur Seite. Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Strafverteidiger unterstützt uns Rechtsanwalt Strasser in Bürogemeinschaft als Berater of counsel.

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Aktuelle Referenzen unserer Anwälte für BtMG:

 

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf

 

Rechtsfolge Gericht Vorwurf und Menge BtM
1 Jahr 4 Monate Bewährung AG Weimar Geldfälschung, Besitz 25g Amphetamin, 20g Haschisch, MDMA, 2c-B, Salvinorin A, Psilocin, Dimethyltryptamin, etc.
Freispruch AG Weilheim 4g Marihuana
Freispruch AG Rosenheim 30g Amphetamin
60 Tagessätze Geldstrafe AG Apolda Anbau 38 Cannabispflanzen
300,- € Geldauflage, Suchtberatung AG Tettnang Handeltreiben in 31 Fällen, 70g Marihuana
1 Jahr 8 Monate Bewährung AG Traunstein Besitz, Herstellung, Anbau, 25g Heroin, 1,2kg Marihuana
Freispruch AG Nördlingen Handeltreiben nicht geringe Menge, 114 g Amphetamin
2.400,- € Geldstrafe AG Neustadt Besitz und Anbau, 8 Cannabispflanzen / 82g Marihuana
(laufend) Staatsanwaltschaft München I Bandenmäßiges Handeltreiben, 3100kg Haschisch, 40kg Heroin, 25kg Kokain
1 Woche Jugendarrest + Auflagen und Weisungen AG Mühldorf am Inn Besitz und Beihilfe zum Handeltreiben nicht geringer Menge, 1 kg Marihuana
(Haftbefehl außer Vollzug) Staatsanwaltschaft Ingolstadt Handeltreiben nicht geringe Menge, 830 g Amphetamin – 80 g Marihuana
1 Jahr 6 Monate Bewährung LG Landshut Handeltreiben nicht geringe Menge mit Waffen, § 30a II Nr. 2 BtMG, 24 Cannabispflanzen, 271,11g Marihuana, 127,24 Haschisch
Freispruch LG München Bandenmäßiges Handeltreiben, 1 kg Methamphetamin
6 Jahre (Revision) BGH Handeltreiben nicht geringe Menge, 22,4 kg Marihuana
Geldstrafe und Einstellung AG Pfaffenhofen 100g Amphetamin, 20g Kokain, 2g MDMA, 2g Methamphetamin, u.A.
(Zweitmeinung) LG München Handeltreiben, 420 kg Marihuana
2 Jahre Bewährung LG Deggendorf Handeltreiben mit Waffen, 4 kg Haschisch
2 Jahre 6 Monate AG Bad Kreuznach Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 4.000g Amphetamin
1 Jahr 8 Monate AG Altötting Handeltreiben, 8 kg Marihuana, 1,3 kg Haschisch, 1000 Ecstasytabletten, 250 g Amphetamin
4 Jahre 6 Monate LG Wuppertal Einfuhr, 24 Kilo Kokain
Freispruch AG Schwandorf Beihilfe zum Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 250g Marihuana

 

 



 Wie reagiere ich bei einer Vorladung durch die Polizei?

Effektiv: Sofort einen BtM Anwalt einer spezialisierte Kanzlei mit der Verteidigung zu beauftragen.

In Fällen ganz geringer Menge ohne Vorstrafe in denen die berufliche Zukunft nicht von einem (BtM)freien Führungszeugnis abhängt, kann es rentabel sein, wie folgt vorzugehen:

  • Aussage verweigern

  • Höflich aber bestimmt absagen

  • Nicht auf Diskussionen einlassen

  • Versprechungen nicht glauben


Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Nicht geringe Menge Betäubungsmittelstrafrecht

In vielen Strafverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln erreicht ist. Wenn die nicht geringe Menge noch nicht erreicht ist, ist eine Verfolgung nach § 29 BtMG möglich. Dann ist auch eine Geldstrafe oder sogar kompletten Einstellung des Verfahren denkbar. Die Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG kann Ihr BtM Anwalt für BtMG und Strafverteidiger schon im Ermittlungsverfahren für Sie beantragen beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen. Das ist insbesondere geboten, wenn eine geringe Menge zum Eigenbedarf im Raum steht.

Ist hingegen die nicht geringe Menge erreicht, kommt nur noch eine Verurteilung nach § 29a BtMG in Betracht und die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich und eine Einstellung des Verfahrens ist so gut wie ausgeschlossen.
Für die Beurteilung der nicht geringen Menge kommt es auf die Wirkstoffmenge an. Die reine Gewichtsmenge brutto spielt nur bei der geringen Menge zum Eigenbedarf eine Rolle.

  • Nicht geringe Menge Cannabis: 7,5 g THC
  • Nicht geringe Menge Kokain: 5,0 g Cocainhydrochlorid
  • Amphetamin: 10 g Amfetamin Base
  • MDMA: 30 g MDMA Base
  • Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid
  • Methamphetamin: 5 g Metamfetaminbase
  • Psilocybin: 1,2 g Psilocin
  • Fentanyl: 75 mg
  • Diazepam 2.400 mg, Alprazolam 240 mg, Lormetazepam 360 mg, Temazepam 4.800 mg, Clonazepam 480 mg, Midazolam 1.800 mg, Tetrazepam 4.800 mg, Oxazepam 7.200 mg, Triazolam 120 mg, Lorazepam 480 mg (Weber, BtMG/Weber BtMG § 29a Rn. 82-86, beck-online)

Besonders schwierig wird die Bestimmung der nicht geringen Menge beim Anbau von Marihuana und insbesondere beim Anbau von Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens. Wird Ihnen eine nicht geringe Menge vorgeworfen, empfehlen wir dringend, sich von einem Anwalt für BtMG beraten und verteidigen zu lassen.

 

 

 

Die Straftatbestände des BtMG und Strafenkatalog für Drogendelikte

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind im sechsten Abschnitt ab § 29 BtMG die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen das BtMG geregelt. Grundsätzlich ist es in jedem Fall zu empfehlen, sich von einem BtM Anwalt schon im Ermittlungsverfahren verteidigen zu lassen. Ob es rentabel ist, einen Anwalt für BtMG zu beauftragen, hängt zum größten Teil davon ab, welches Strafmaß zur Anwendung kommt. Dafür lohnt sich ein Blick in den Strafenkatalog der Drogendelikte.

 

Paragraph 29 BtMG und folgende insbesondere Besitz, Handeltreiben und allgemeiner Verstoß gegen BtMG

Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe:

  • § 29 I BtMG
    Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr

In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich dringend von einem BtM Anwalt vertreten lassen:

1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:

 

2 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:

  • § 30 BtMG
    Anbau, Herstellung, Handeltreiben als Mitglied einer Bande oder Besitz, Herstellung, Handeltreiben nicht geringe Menge gewerbsmäßig oder Einfuhr in nicht geringer Menge

 

5 – 15 Jahre Freiheitsstrafe:

*: Am Telefon können Sie mit uns frei sprechen. Korrespondenz mit dem künftigen Strafverteidiger und BtM Anwalt darf nach § 160a I 2 StPO nicht abgehört werden. Erkenntnisse sind unverwertbar (BGH, 18. Februar 2014, StB 8/13). Wir empfehlen für Unterlagen verschlüsselte Emails zu verwenden (OpenPGP). Sprechen Sie uns an.