Autor Konstantin Grubwinkler ist Fachanwalt für Strafrecht und deutschlandweit renommierter Experte für Betäubungsmittelstrafrecht.
Konstantin Grubwinkler
Die Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland wird voraussichtlich erst am 01.03.2024 Wirklichkeit. Geplant ist aktuell: Besitz von bis zu 25g Marihuana wird legal. Privater Anbau zum Eigenkonsum wird bis zu drei Pflanzen legal. Es wird Anbauvereinigungen geben, in denen sich bis zu 500 Personen zusammenschließen können um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. An die Mitglieder kann dann bis zu 50g pro Monat abgegeben werden.
ABER: Die Entkriminalisierung von Cannabis wird 2023 nicht mehr stattfinden. Das ist der aktuelle Stand heute, 13.11.2023. Ursprünglich hätte das Gesetzesvorhaben CanG am 16.11.2023 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden sollen. Damit hätte der Bundesrat in Plenarsitzung vom 24.11.2023 oder 15.12.2023 beraten können. Das Gesetz wäre(!) dann am 01.01.2024 inkraftgetreten. Die Gesetzesvorlage aus dem Gesundheitsministerium wird nun aber nicht rechtzeitig zum 16.11.2023 fertig. Deswegen kann das CanG, die Legalisierung erst Mitte Dezember im Bundestag verabschiedet werden. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist dann am 02.02.2024.
Das CanG wird also frühestens zum 01.03.2024 wirksam. Vereinzelt wird auch spekuliert auf den 01.04.2023.
Am 17.11.2023 wurde bekannt, dass man sich offenbar auf einen Entwurf zur Legalisierung geeinigt hat.
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