Legalisierung / Entkriminalisierung von Cannabis, CanG

Die Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland wird voraussichtlich erst am 01.03.2024 Wirklichkeit. Geplant ist aktuell: Besitz von bis zu 25g Marihuana wird legal. Privater Anbau zum Eigenkonsum wird bis zu drei Pflanzen legal. Es wird Anbauvereinigungen geben, in denen sich bis zu 500 Personen zusammenschließen können um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. An die Mitglieder kann dann bis zu 50g pro Monat abgegeben werden.

ABER: Die Entkriminalisierung von Cannabis wird 2023 nicht mehr stattfinden. Das ist der aktuelle Stand heute, 13.11.2023. Ursprünglich hätte das Gesetzesvorhaben CanG am 16.11.2023 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden sollen. Damit hätte der Bundesrat in Plenarsitzung vom 24.11.2023 oder 15.12.2023 beraten können. Das Gesetz wäre(!) dann am 01.01.2024 inkraftgetreten. Die Gesetzesvorlage aus dem Gesundheitsministerium wird nun aber nicht rechtzeitig zum 16.11.2023 fertig. Deswegen kann das CanG, die Legalisierung erst Mitte Dezember im Bundestag verabschiedet werden. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist dann am 02.02.2024.

Das CanG wird also frühestens zum 01.03.2024 wirksam. Vereinzelt wird auch spekuliert auf den 01.04.2023.

Am 17.11.2023 wurde bekannt, dass man sich offenbar auf einen Entwurf zur Legalisierung geeinigt hat.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Picture of Konstantin Grubwinkler
Konstantin Grubwinkler
Konstantin Grubwinkler zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Er ist renommierter Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht und Konsumcannabisgesetz.

Teilen

Letzte Artikel
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht?
BtMG Strafenkatalog für Drogendelikte
Körperliche Misshandlung – Körperverletzung § 223 StGB
Welche Pflanzen und Samen fallen unter das BtMG? Salvia divinorum, Cocastrauch Samen usw.
Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?
34 KCanG – Strafenkatalog Konsumcannabisgesetz § 34 KCanG