Kokain Preis – Alles über Kokain
Der durchschnittliche Kokain Preis beträgt in der EU 49 € bis 99 € pro Gramm. Hierbei handelt es sich um Durschnittswerte die europaweit ermittelt werden. In Deutschland und insbesondere im Süden der Republik dürften die Preise an den Endkunden deutlich darüber liegen. Deutschlandweit dürfte der Durchschnittliche Preis zwischen 60,- € und 120,- € liegen.
In den Metropolen Köln, Hamburg, Frankfurt und Berlin beträgt der Preis durchschnittlich 60 Euro pro Gramm.
In Süddeutschland sind im Endverbrauch eher 100,- € und sogar 120,- € pro Gramm realistisch. Auch 140,- € und in Ausnahmefällen mehr werden in Süddeutschland regelmäßig festgestellt.
Der Schwarzmarktpreis für Kokain im Kilobereich liegt in Europa zwischen rund 17.000 und 78.000 Euro.
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Kokain Wirkstoffgehalt
Durchschnittlicher Reinheitsgrad / Wirkstoffgehalt: 36 % – 51 %
Der Reinheitsgrad (Wirkstoffgehalt) von Kokain bewegt sich bei dem in der EU sichergestellten Kokain zwischen 15 % und 78 %. Auch Werte außerhalb dieses Bereiches kommen durchaus vor. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Kokain in der EU liegt zwischen 36 % und 51 %. Diese Werte sind stark von der Region abhängig und variieren auch innerhalb Deutschlands extrem. In den letzten Zehn Jahren ist der Wirkstoffgehalt des Kokains im Straßenverkauf durchschnittlich angestiegen. Hierzu gibt es aber unterschiedliche Angaben. Die Bestimmung, ob nicht geringe Menge Kokain vorliegt, erfolgt nach der tatsächlich vorliegenden Wirkstoffmenge.
Auch in größeren Mengen und im Kilobereich ist Kokain selten rein. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Kokain liegt auch bei Großmengen um 85 %. Kokain wird vor Abgabe an den Endverbraucher teilweise mehrfach gestreckt. Als Streckmittel für Kokain wird hauptsächlich Milchzucker verwendet. 51 % aller Kokainproben 2004 enthielten Milchzucker. Des Weiteren werden als Streckmittel verwendet: Mannit (18 %), Inosit (6 %), Glucose (4 %), Saccharose (4 %), Fructose (ca. 1 %) und Stärke (ca. 1 %).
Zunehmend verbreitet ist die Verwendung anderer Substanzen als Streckmittel. Diese Substanzen fallen teilweise selbst unter das BtMG oder das Arzneimittelgesetz. Ziel der Verwendung dieser Substanzen ist es, das Kokain zu strecken, aber die Wirkungsweise zu imitieren und so eine bessere Qualität und höheren Wirkstoffgehalt nachzuahmen. Häufigstes Streckmittel ist hier das Lokalanästhetikum Lidocain. 2004 konnte in 28 % aller Fälle Lidocain als Streckmittel nachgewiesen werden. Auch das Entwurmungsmittel Levamisol wird verwendet, dies jedoch in Europa weitaus seltener als in den USA. Weitere Steckmittel mit pharmakologischer Wirkung sind: Phenacetin (36 %), Koffein (7 %), Procain (2 %), Benzocain (1,4 %) und Paracetamol (1,4 %). Seltene Zusatzstoffe (unter 1 %) sind Diltiazem, Tetramisol, Amphetamin, Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Ascorbinsäure, Ephedrin, Hydroxyzin, MDMA, Methamphetamin, Pholedrin, Tetracain, Articain, Diacetylmorphin, Ketamin, Atropin und Phenmetrazin. Werden in nennenswertem Umfang Streckmittel verwendet, die selbst unter das BtMG fallen, so sind diese Mengen bei der Bestimmung zu berücksichtigen und zu addieren, ob eine nicht geringe Menge Kokain vorliegt.
Herstellung und Einfuhr von Kokain
Kokain wird aus den Blättern des Kokastrauchs hergestellt. Produktionsländer sind hauptsächlich Bolivien, Kolumbien und Peru.
Nach der Herstellung in Südamerika wird die Substanz in großen Mengen auf dem See und Luftweg nach Europa verfrachtet. Der Transport erfolgt mit Linienflugzeugen, Seecontainern aber auch als Luftfracht, Postsendung, mit Privatflugzeugen und Yachten. Das Kokain wird entweder unverarbeitet mit hohem Wirkstoffgehalt eingeführt oder in sogenannten Sekundärstoffen. Sekundärstoffe sind zum Beispiel Wein, Kleidung oder Kunststoffe. Diesen Stoffen wird in Südamerika am Produktionsort Kokain beigemischt und in Europa in sogenannten Sekundärextraktionslabors extrahiert. So verringert sich die Entdeckungswahrscheinlichkeit deutlich, da der Stoff nicht mittels durchleuchten der Ware aufgefunden werden kann.
Der Marktes für Kokain in Europa wird auf mindestens 5,7 Milliarden Euro geschätzt. In der EU wurden 2015 etwa 69,4 Tonnen Kokain sichergestellt. Diese Menge wurde in 87.000 Fällen sichergestellt. Dazu kommen 76 Kilogramm Kokablätter und 377 Kilogramm Kokapaste. Kokapaste wird in nennenswerten Mengen erste seit einigen Jahren in Europa vorgefunden. Grund dafür ist, dass zunehmend auch in Europa ein Produktionsschritt vorgenommen wird und aus Kokapaste direkt in Europa Kokain hergestellt wird. Insbesondere bei Herstellung und Handeltreiben kommt es auf die nicht geringe Menge Kokain an.
Konsum von Kokain
Kokain wird hauptsächlich intranasal konsumiert, auch die Konsumformen peroral und intravenös sind verbreitet, jedoch deutlich seltener.
Der Wirkstoff Kokain kann über unterschiedliche Wege in mehreren Formen konsumiert werden. Diese unterschiedlichen Kokainverabreichungsweisen unterscheiden sich in der Zeit bis zum Wirkungseintritt, der Dauer des Rauschgefühls, der mittleren akuten Dosis, der Wirkstoffhöchstwerte im Plasma, dem Wirkstoffgehalt im konsumierten Material und der Bioverfügbarkeit.
Die Wirkung tritt beim intranasalem Konsum 2 – 3 Minuten nach Aufnahme ein. Bei oralem Konsum erfolgt der Wirkungseintritt 10 – 30 Minuten nach Aufnahme. Bei oralem und intranasalem Konsum beträgt die Wirkungsdauer 30 bis 45 Minuten. Der Wirkungseintritt erfolgt beim oralen Konsum nach 10 – 30 Minuten, intranasal nach 2 – 3 Minuten. Bei intravenösem Konsum beträgt die Dauer zwischen Aufnahme und Wirkungseintritt 30 bis 45 Sekunden. Wirkungsdauer beträgt 10 – 20 Minuten.
Die nicht geringe Menge Kokain liegt bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt bei über 10 Gramm. Bei dieser Menge geht die Staatsanwaltschaft von Handeltreiben aus und wird standardmäßig in diese Richtung ermitteln. Auch bei regelmäßigem Konsum deutet der Besitz einer nicht geringen Menge (etwas mehr als 10 Gramm) nach Ansicht der Staatsanwaltschaften auf Handeltreiben hin.
Nicht geringe Menge Kokain
Die nicht geringe Menge Kokain startet bei 5,0 g Cocainhydrochlorid.
Bei der Bestimmung der nicht geringen Menge ist die tatsächliche Masse des enthaltenen Wirkstoffes Cocainhydrochlorid maßgeblich. Es kommt also nicht auf die Menge brutto, sondern auf den Wirkstoff an. Der Wirkstoffgehalt von Kokain liegt durchschnittlich bei 36 % bis 51 %.
Damit ergibt sich die nicht geringe Menge Kokain bei rund 11,5 g Kokain bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt.
Hierbei handelt es sich nur um einen Schätzwert. Im Strafverfahren wird in aller Regel ein Wirkstoffgutachten angefertigt, um die nicht geringe Menge Kokain genau zu bestimmen. Wird zum Beispiel Besitz oder Handeltreiben nicht geringe Menge Kokain angeklagt, liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr. Angeklagt wird dann ein Verstoß gegen § 29a I Nr. 2 BtMG. Geldstrafe ist nicht mehr möglich, es ist zwingend Freiheitsstrafe auszusprechen.