Johanna Mathäser

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Johanna Mathäser ist eine herausragende Persönlichkeit im Bereich der Strafverteidigung und genießt deutschlandweit Anerkennung als erfahrene und durchsetzungsstarke Fachanwältin für Strafrecht. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung bringt sie nicht nur tiefgehende juristische Expertise, sondern auch einen ausgeprägten Kampfgeist mit. Diese Eigenschaften machen sie sie zu einer zuverlässigen und starken Verteidigerin für ihre Mandanten.

Als Fachanwältin für Strafrecht verfolgt Frau Mathäser eine klare und gewissenhafte Vorgehensweise. Sie ist dafür bekannt, komplexe Risiken präzise einzuschätzen und auch in herausfordernden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Diese Sicherheit, gepaart mit ihrer absoluten Seriösität und Diskretion, garantiert Mandanten perfekte Verteidigung – egal wie anspruchsvoll der Fall wird.

Sie verteidigt seit über 25 Jahren insbesondere im Jugendstrafrecht. Besonderer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Verteidigung im BtMG. Im allgemeinen Strafrecht liegen die Schwerpunkte insbesondere bei Trunkenheit im Verkehr, § 24a StVG, § 316 StGB und § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs.

Johanna Mathäser ist in unserer Kanzlei zudem spezialisiert auf Fahrerlaubnisrecht, Versicherungsrecht, Führerschein, FeV und MPU insbesondere in Bezug auf BtM. Sie berät in unserem Team in Führerscheinsachen und vertritt unsere Mandanten gegenüber Fahrerlaubnisbehörden.

Erfahrung:

  • Mai bis September 1994: Studienaufenthalt in Montreal, Quebec, Kanada
  • 1995 bis 1996: Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Parteivorsitzenden der CSU und Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel, Mitglied des Bundestages
  • August bis Ende Oktober 1996: Studienaufenthalt in Montreal, Quebec, Kanada
  • 1996: Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2004-2008: Autorin für den Praxiskommentar der Online-Datenbank Lexis Nexis
  • Seit 2020: Lehrbeauftragte an der technischen Hochschule Rosenheim

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Johanna Mathäser

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten

1kg Marihuana