Thorsten Hein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Mit über 15 Jahren Erfahrung als Strafverteidiger und mehr als fünf Jahren als Fachanwalt für Strafrecht zählt Thorsten Hein zu den versiertesten Verteidigern seines Fachs. Seine Mandanten profitieren von seiner ausgeprägten Expertise im Strafprozessrecht und seiner Fähigkeit, selbst in komplexen und herausfordernden Verfahren eine effektive und durchsetzungsstarke Verteidigung zu führen.

Thorsten Hein steht für eine schlagkräftige und konsequente Verteidigungsstrategie, die auf tiefgehender Sachkenntnis, taktischem Geschick und einer klaren, durchdachten Vorgehensweise beruht. Als Strafverteidiger verfügt er über ein ausgezeichnetes Gespür für die Dynamik eines Strafverfahrens und versteht es, juristische und prozessuale Hebel gezielt einzusetzen, um die bestmöglichen Ergebnisse für seine Mandanten zu erzielen.

Sein tiefgehenden Fähigkeiten im Strafprozessrecht bilden die Grundlage für eine präzise und strategische Verhandlungsführung. Er erkennt Schwachstellen in der Anklage frühzeitig und nutzt diese gezielt für eine effektive Verteidigung. Sein analytischer Blick, gepaart mit langjähriger Erfahrung, ermöglicht es ihm, auch unter schwierigsten Bedingungen eine starke Position zu behaupten.

Thorsten Hein setzt sich als Strafverteidiger mit hoher Professionalität, Engagement und taktischer Weitsicht für die Interessen seiner Mandanten ein. Sein Anspruch ist es, in jeder Situation das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – mit Entschlossenheit, juristischem Tiefgang und einem klaren Fokus auf die Verteidigungsstrategie.

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Aktuelle Referenzen von
Thorsten Hein

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Referenzen unserer Strafverteidiger

Vielzahl von eingestellten Ermittlungsverfahren, § 170 Abs. 2 StPO, 31a Abs. 1 BtMG und 153a StPO, darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle. Auszugsweise aus vielen tausend Fällen:

VORWURF UND GGF. MENGE BTM

GERICHT

RECHTSFOLGE / STRAFE

10kg Marihuana, Handeltreiben

29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g Amphetamin

700g Marihuana Handeltreiben

Falsche Verdächtigung

11 Ecstasytabletten