Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht? Einfaches „polizeilichen“ Führungszeugnis
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht? Der Ausdruck gelöscht ist nicht ganz korrekt. Führend ist das Bundeszentralregister und nach den folgenden Fristen wird ein Eintrag aus dem Bundeszentralregister nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen.
Drei Jahre:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis 3 Monate
- Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls keine weitere Freiheitsstrafe im Register)
Fünf Jahre in den übrigen Fällen.
Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.
Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.
Die Frist ist erst ab Ende einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Voraussetzung für die Tilgung ist, dass während der Frist keine weitere Verurteilung hinzukommt. Die Löschung erfolgt also erst wenn alle Fristen sämtlicher Eintragungen abgelaufen sind.
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Welche Strafen kommen in das (polizeiliche) Führungszeugnis:
Das Führungszeugnis ist ein kleiner Ausschnitt aus dem Bundeszentralregister. Es ist gesetzlich geregelt, welche Einträge aus dem Bundeszentralregister in das (polizeiliche) Führungszeugnis aufgenommen beziehungsweise wann diese gelöscht werden müssen.
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen ist nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 II Nr. 5a Bundeszentralregistergesetzes). Ausnahme: Verurteilungen nach §§ 174 – 180, 182 StGB, bestimmte Delikte des sexuellen Missbrauchs.
Liegt jedoch eine weitere Verurteilung im Bundeszentralregister vor, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen für 3 Jahre ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 I Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz).
Wann ist man vorbestraft?
Vorbestraft ist eine Person mit Eintragung im einfachen (polizeilichen) Führungszeugnis.
Nach § 53 I BZRG kann sich als unbestraft bezeichnen, wer keine Verurteilung hat, die in das einfache Führungszeugnis einzutragen ist. Ist die Frist zur Aufnahme also abgelaufen, ist man nicht mehr vorbestraft.
Wer kann das einfache Führungszeugnis einsehen?
Sein eigenes Führungszeugnis kann jeder Bürger über die örtliche Meldebehörde beim Bundesministerium für Justiz einholen. Das Führungszeugnis kostet 13,- € und wird an den Bürger verschickt. Der Arbeitgeber darf außer in sicherheitsrelevanten Berufen keine Vorlage des Führungszeugnisses vom Arbeitnehmer verlangen.
Welche „Strafregister“ werden bei den Behörden geführt:
- Bundeszentralregistereinfaches
- privates Führungszeugnis (sog. polizeiliches Führungszeugnis)
- erweitertes Führungszeugnis
- behördliches Führungszeugnis
- Erziehungsregister
- Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Gewerbezentralregisters
Es gibt im Bundeszentralregistergesetz grundsätzlich keinen Unterschied zwischen BtM Einträgen und anderen Straftaten.
Welche Strafen kommen in das Bundeszentralregister?
In das Bundeszentralregister werden grundsätzlich alle rechtskräftigen Verurteilungen durch deutsche Gerichte aufgenommen.
Auch die erste Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen wird eingetragen.
Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Das Bundeszentralregister ist nur für bestimmte Behörden einsehbar.
Auskunft erhalten zum Beispiel:
- Gericht
- Staatsanwaltschaft
- Finanzbehörden für die Verfolgung entsprechender Straftaten
- Einbürgerungsbehörden, BaMF
- Kriminalpolizei
- Behörden für Erlaubnis von Waffen, Sprengstoff, Jagdschein, Bewachungsgewerbe und Kampfhunde
- Behörden für Erlaubnis nach BtMG
- Luftsicherheitsbehörde
Kann ich Einsicht in das Bundeszentralregister nehmen?
Jede Person über 14 kann beim Einsicht in das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn nehmen, oder die Einsicht an ein Amtsgericht senden lassen. Am Amtsgericht kann Einsicht genommen werden. Eine Kopie erhält der Betroffene nicht, die Einsicht wird danach am Amtsgericht vernichtet.
Wann werden Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Eintragungen über Verurteilungen (Urteil, Strafbefehl) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Bundeszentralregister getilgt. Zu tilgende Eintragungen werden ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt.
Die Tilgungsfrist (§ 46 BZRG) beträgt:
5 Jahre:
- Geldstrafen bis 90 Tagessätze, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist
- Freiheitsstrafe/Arrest von nicht mehr als 3 Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
- Jugendstrafe bis 1 Jahr
- Jugendstrafe bis 2 Jahre, mindestens Strafrest zur Bewährung ausgesetzt
- Jugendstrafe über 2 Jahre, Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen
- Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt
- durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,
10 Jahre:
- Geldstrafe über 90 Tagessätze
- Freiheitsstrafe/Strafarrest bis 3 Monate
- Freiheitsstrafe/Strafarrest 3 Monate bis 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist
- Jugendstrafe über 1 Jahr
- Jugendstrafe bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB. Bei Bewährung mindestens ein Jahr.
- Freiheitsstrafe/Jugendstrafe über 1 Jahr §§ 174 bis 180 oder 182 StGB
15 Jahre in allen übrigen Fällen
20 Jahre
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen §§ 174 – 180 oder § 182 StGB (bestimmte Delikte sexuellen Missbrauchs)
Nie getilgt werden:
- Lebenslange Freiheitsstrafe
- Sicherungsverwahrung
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Bewährungszeit wird nicht mitgezählt, wenn die Bewährung widerrufen worden ist.
Die Frist verlängert sich um die Dauer einer Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.
Welche Folgen hat die Tilgung aus dem Bundeszentralregister?
Im Rahmen der Strafzumessung dürfen tilgungsreife Vorstrafen nicht als strafschärfender Umstand miteinbezogen werden.
BGH, 17.11.1994 – 1 StR 637/94
§ 51 Verwertungsverbot (1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. (2) Aus der Tat oder der Verurteilung entstandene Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben unberührt.
Was ist das erweiterte Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungzeugnis dient der Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen.
Wer kann das erweiterte Führungszeugnis einsehen?
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht – erweitertes Führungszeugnis?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das erweiterte Führungszeugnis wie das einfache bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden. Unterschied zum einfachen Führungszeugnis ist, dass es auch von Behörden eingeholt werden kann. Behörden können das erweiterte Führungszeugnis einholen, wenn der Betroffene einer Aufforderung dazu nicht nachkommt. Dies kann zum Beispiel zum Schutz Minderjähriger erfolgen.
Welche Strafen kommen in das erweiterte Führungszeugnis?
In das erweiterte Führungszeugnis werden zusätzlich auch geringfügige und ältere Verurteilungen grundsätzlich eingetragen, wenn es sich um bestimmte Sexualdelikte oder Delikte mit Bezug auf Minderjährige handelt. Namentlich Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i, 184j, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB.
Wann werden Einträge aus dem erweiterten Führungszeugnis „gelöscht“ (richtig: nicht mehr aufgenommen):
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht? – Erweitertes Führungszeugnis
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen genauso aufgenommen wie in das einfache Führungszeugnis:
Drei Jahre:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis 3 Monate
- Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls weitere Freiheitsstrafe im Register)
Fünf Jahre in den übrigen Fällen.
Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.
Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.
Was ist das erweiterte behördliche Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird insbesondere bei Bewerbungen bei Behörden notwendig. Es enthält deutlich mehr als das einfache und erweiterte Führungszeugnis.
Wer kann das erweiterte behördliche Führungszeugnis einsehen?
Das erweiterte behördliche Führungszeugnis kann von Behörden angefordert werden, wenn sie es zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen (z.B. Minderjährigenschutz). Zunächst wird der Betroffene aufgefordert, das erweiterte behördliche Führungszeugnis vorzulegen. Kommt er dem nicht nach, kann die Behörde das erweiterte behördliche Führungszeugnis direkt anfordern. Das erweiterte behördliche Führungszeugnis wird der entsprechenden Behörde direkt übersandt.
Der Betroffene kann einerseits Einsicht in das behördliche Führungszeugnis bei der Behörde verlangen. Dann ist es aber meistens schon zu spät. Der Betroffene kann daher auch verlangen, dass das behördliche Führungszeugnis zunächst an ein selbst benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. Genau wie beim Bundeszentralregister kann das behördliche Führungszeugnis nur eingesehen werden. Das behördliche Führungszeugnis wird dann an die Behörde weitergeleitet. Dem kann der Betroffene widersprechen. Dann wird das behördliche Führungszeugnis vernichtet.
Welche Strafen kommen in das erweiterte behördliche Führungszeugnis?
In das behördliche Führungszeugnis wird zunächst dasselbe eingetragen wie in das einfache Führungszeugnis. Zum einfachen Führungszeugnis gibt es folgende unterschiede:
Es werden zusätzlich folgende Tatsachen ohne Beschränkung eingetragen:
- Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
- Eingetragene Entscheidungen oder Verzichte, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegt (Unzuverlässigkeit, Ungeeignetheit oder Unwürdigkeit für bestimmte Berufe, Verbot der Ausbildung, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, Untersagung nach WaffG)
- Gerichtliche Entscheidungen wegen Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
- abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.
Es werden außerdem folgende Straftaten eingetragen, auch wenn sie geringfügig oder relativiert sind:
- bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
- bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung a) von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 14 des Strafgesetzbuchs oder b) von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als verantwortlich bezeichnet ist, begangen worden sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht (erweitertes behördliches Führungszeugnis, richtig: nicht mehr aufgenommen):
Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht? – Erweitertes behördliches Führungszeugnis
Drei Jahre:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis 3 Monate
- Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls weitere Freiheitsstrafe im Register)
Fünf Jahre in den übrigen Fällen.
Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.
Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.
Was ist das Erziehungsregister?
Im Erziehungsregister werden Entscheidungen und Anordnungen nach Jugendstrafrecht eingetragen.
Wer kann das Erziehungsregister einsehen?
Das Erziehungsregister wird nur für bestimmte Behörden geführt und darf nicht weitergegeben werden. Auskunft erhalten ausschließlich folgende Behörden:
- Strafgericht und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,
- Familiengericht für Verfahren betreffend der Personensorge des betroffenen,
- Jugendamt für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe,
- Gnadenbehörden für Gnadensachen,
- Behörden für Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen)
- Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben, wenn eine Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 im Einzelfall nicht ausreicht, und mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen.
Der Betroffene muss Einträge aus dem Erziehungsregister darüber hinaus niemandem offenbaren.
Welche Strafen kommen in das Erziehungsregister?
Das Erziehungsregister wird neben dem Bundeszentralregister geführt. In das Erziehungsregister werden nur folgende Entscheidungen eingetragen:
- Familienrechtliche Anordnungen gegen den Jugendlichendie
- Erteilung von Weisungen, Anordnung von Hilfe zur Erziehung, Verwarnung, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest, Ungehorsamsarrestes, Nebenstrafen oder Nebenfolgen
- Jugendstrafe, die nach BZRG getilgt worden ist
- Entscheidungen, in denen das Gericht die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überlässt,
- Anordnungen des Familiengerichts, die auf Grund einer Entscheidung nach Nummer 4 ergehen,
- der Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund (§ 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes),
- das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes
- vorläufige und endgültige Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1666 Abs. 1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1837 Abs. 4 in Verbindung mit § 1666 Abs. 1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche die Sorge für die Person des Minderjährigen betreffen; ferner die Entscheidungen, durch welche die vorgenannten Entscheidungen aufgehoben oder geändert werden.
Wann werden Einträge aus dem Erziehungsregister gelöscht:
Einträge aus dem Erziehungsregister werden gelöscht, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat.
Die Löschung erfolgt nicht solange im Bundeszentralregister eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist.
Was ist das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister?
Bei dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister handelt es sich um ein Register über laufende und abgeschlossene Strafverfahren. Das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.
Was kommt in das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister?
In das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister werden Details zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingetragen, insbesondere:
1. die Personendaten des Beschuldigten und, soweit erforderlich, andere zur Identifizierung geeignete Merkmale,
2. die zuständige Stelle und das Aktenzeichen,
3. die nähere Bezeichnung der Straftaten, insbesondere die Tatzeiten, die Tatorte und die Höhe etwaiger Schäden,
4. die Tatvorwürfe durch Angabe der gesetzlichen Vorschriften,
5. die Einleitung des Verfahrens sowie die Verfahrenserledigungen bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht nebst Angabe der gesetzlichen Vorschriften
einzutragen.
Wer kann das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister einsehen?
Das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister dient der Strafverfverfolgung. Es können daher (fast) nur Behörden einsehen, die mit der Strafverfolgung betraut sind:
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
- Steuerfahndung
- Zollfahndung
- Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Behörden zur Prüfen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
- Behörden zur Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit
Erhalte ich Einsicht in das zentrale staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister?
Ja, nach §§ 495 StPO i.V.m. 19 BDSG kann der Betroffene Einsicht verlangen. Über Verfahren, die erst vor weniger als sechs Monaten eingeleitet worden sind, erhält der Betroffene keine Auskunft. Diese Frist kann in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Was wird in das Gewerbezentralregister eingetragen?
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen und Anordnungen über Gewerbetreibende eingetragen. Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Insbesondere werden folgende Entscheidungen eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.
Wer kann das Gewerbezentralregister einsehen?
Der Betroffene kann auf Antrag Einsicht in das Gewerbezentralregister nehmen. Bei bestimmten Verfahren verlangen die Behörden die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister. Das Betrifft insbesondere Anträge auf Zulassung zu einem Gewerbe oder auf öffentliche Bestellung oder Beeidigung.
Behörden erhalten insbesondere direkt Auskunft aus der Gewerbezentralregister in folgenden Fällen:
- Behörden bei Verfolgung von Straftaten wegen Schwarzarbeit
- Vorbereitung von Entscheidungen nach GewO
- Gericht und Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten
- Kriminaldienst zur Verfolgung bestimmter Straftaten
- Behörden zur Verfolgung von Verstößen gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz
Wann werden Einträge aus dem Gewerbezentralregister gelöscht?
Bußgeldentscheidungen sind nach Ablauf folgender Fristen zu löschen:
drei Jahren wenn die Höhe der Geldbuße nicht mehr als 300 Euro beträgt
fünf Jahren in den übrigen Fällen
Straftaten in Zusammenhang mit Schwarzarbeit sind nach fünf Jahren zu tilgen oder wenn die Eintragung im Bundeszentralregister getilgt ist.
Enthält das Register mehrere Eintragungen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn bei allen Eintragungen die Frist abgelaufen ist.
Verwaltungsentscheidungen und Verzichte werden erst getilgt, wenn sie gegenstandslos geworden sind oder aufgehoben worden sind.
Demnächst:
Was ist das INPOL System?
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Die polizeilichen Datenbanken sind unterschiedlich geregelt und jede Landespolizei führt eine Vielzahl von Datenbanken. Das beginnt mit den Computerfahndungssystemen (z.B. POLAS).