Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?
Einträge bleiben je nach Urteil 3, 5 oder 10 Jahre im erweiterten Führungszeugnis gespeichert.
Das erweiterte Führungzeugnis braucht man für die Beaufsichtigung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen.
Das erweiterte Führungzeugnis dient der Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen.
Wer kann das erweiterte Führungszeugnis einsehen?
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann das erweiterte Führungszeugnis wie das einfache bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden. Das erweiterte Führungszeugnis kann auch von Behörden eingeholt werden kann. Behörden können das erweiterte Führungszeugnis einholen, wenn der Betroffene einer Aufforderung dazu nicht nachkommt. Dies kann zum Beispiel zum Schutz Minderjähriger erfolgen.
Welche Strafen kommen in das erweiterte Führungszeugnis?
Grundsätzlich werden dieselben Verurteilungen eingetragen wie im einfachen Führungszeugnis. In das erweiterte Führungszeugnis werden zusätzlich auch geringfügige und ältere Verurteilungen eingetragen, wenn es sich um bestimmte Sexualdelikte oder Delikte mit Bezug auf Minderjährige handelt. Namentlich Verurteilung wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i, 184j, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB.
Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?
So lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis:
Drei Jahre:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen bis 3 Monate
- Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (falls weitere Freiheitsstrafe im Register)
Fünf Jahre in den übrigen Fällen.
Zehn Jahre bei Freiheitsstrafe über 1 Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte.
Nie: Lebenslange Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung werden grundsätzlich immer aufgenommen.
Können Einträge aus dem erweiterten Führungszeugnis vorzeitig gelöscht werden?
Wann ist man vorbestraft?
Vorbestraft ist eine Person mit Eintragung im einfachen (polizeilichen) Führungszeugnis.
Nach § 53 I BZRG kann sich als unbestraft bezeichnen, wer keine Verurteilung hat, die in das einfache Führungszeugnis einzutragen ist. Ist die Frist zur Aufnahme also abgelaufen, ist man nicht mehr vorbestraft.
Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Das Bundeszentralregister ist nur für bestimmte Behörden einsehbar.
Auskunft erhalten zum Beispiel:
- Gericht
- Staatsanwaltschaft
- Finanzbehörden für die Verfolgung entsprechender Straftaten
- Einbürgerungsbehörden, BaMF
- Kriminalpolizei
- Behörden für Erlaubnis von Waffen, Sprengstoff, Jagdschein, Bewachungsgewerbe und Kampfhunde
- Behörden für Erlaubnis nach BtMG
- Luftsicherheitsbehörde